Ich wiege und untersuche Ihr Baby (Nabelschnurrest, Gelbsucht etc.), unterstütze Sie beim Stillen oder bei der Flaschenfütterung, bei Fragen zur Pflege und zum Umgang mit dem Neugeborenen und überprüfe, ob die Gebärmutter sich gut zurückbildet und etwaige Verletzungen problemlos abheilen. Pandemiebedingt müssen bei Hausbesuchen derzeit Masken getragen werden.

Alle Familien haben nach der Geburt Anspruch auf Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme, unabhängig vom Entlassungstag. Das bedeutet, Sie bezahlen mich als Wahlhebamme, aber bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet. Nach einer ambulanten Geburt (Entlassung innerhalb von 24h nach der Geburt) haben Sie Anspruch auf einen Hausbesuch täglich bis zum fünften Tag, danach bei Bedarf bis zu sieben weitere bis Ihr Baby 8 Wochen alt ist (12 Wochen nach Kaiserschnitt oder Frühgeburt). Verlassen Sie das Krankenhaus z.B. am dritten Tag, können Sie noch je einen Hausbesuch am vierten und fünften Tag in Anspruch nehmen und danach ebenfalls bis zu sieben weitere. Die tatsächliche Anzahl der Besuche wird individuell je nach Bedarf vereinbart.

Derzeit biete ich Nachbetreuungen nur im Umkreis von 7051 Großhöflein mit max. 20min Fahrzeit an und betreue fast ausschließlich Familien, deren Geburt ich als Wahlhebamme begleitet habe, da meine Kapazitäten begrenzt sind.