Ich wiege und untersuche dein Baby (Nabelschnurrest, Gelbsucht etc.), unterstütze dich beim Stillen oder bei der Flaschenfütterung, bei Fragen zur Pflege und zum Umgang mit dem Neugeborenen und überprüfe, ob die Gebärmutter sich gut zurückbildet und etwaige Verletzungen problemlos abheilen.

Alle Familien haben nach der Geburt Anspruch auf Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme, unabhängig vom Entlassungstag. Das bedeutet, du bezahlst mich als Wahlhebamme, aber bekommst von deiner Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet. Nach einer ambulanten Geburt (Entlassung innerhalb von 24h nach der Geburt) oder Geburtshausgeburt hast du Anspruch auf einen Hausbesuch täglich bis zum fünften Tag, danach bei Bedarf bis zu sieben weitere bis dein Baby 8 Wochen alt ist (12 Wochen nach Kaiserschnitt oder Frühgeburt). Verlässt du das Krankenhaus z.B. am dritten Tag, kannst du noch je einen Hausbesuch am vierten und fünften Tag in Anspruch nehmen und danach ebenfalls bis zu sieben weitere. Die tatsächliche Anzahl der Besuche wird individuell je nach Bedarf vereinbart.

Derzeit biete ich Nachbetreuungen nur im Umkreis von 7051 Großhöflein mit max. 20min Fahrzeit an und betreue fast ausschließlich Familien, deren Geburt ich als Wahlhebamme oder im Geburtshaus begleitet habe, da meine Kapazitäten begrenzt sind.